Visuelle Materialien
Foto
Am 17.1.1989 verhandelte der II. Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltsgesetzes für 1981. Damals hatte die SPD/FDP-Koalition die Kreditermächtigung für den Haushalt um 1,9 Milliarden DM höher angesetzt als die für Investitionen vorgesehenen Ausgaben.\[W9]\\[W9]\Da nach Meinung der damaligen Opposition, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hiermit gegen Artikel 115 des Grundgesetzes verstoßen wurde, hatten 231 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion am 6.9.1982 den Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die Bestimmung über die damalige Kreditermächtigung für verfassungswidrig zu erklären. Artikel 115 verpflichtet, die Verschuldung unterhalb der für Investitionen vorgesehenen Ausgaben zu halten. Die Entscheidung in diesem "Abstrakten Normenkontrollverfahren" soll am 18. April 1989 verkündet werden.\[W9]\\[W9]\Im Bild: Richterin Karin Graßhof, II. Senat
1989
Weitere Suche mit: | |
---|---|
Personen: |
Weitere Informationen
Einrichtung: | FrauenMediaTurm | Köln |
---|---|
Bestell-Signatur: | FT.02.1851 |
Jahr: | 1989 |
Provenienz: | Bundesbildstelle Bonn |
Sprache: | Nicht einzuordnen |
Gesamten Bestand von FrauenMediaTurm anzeigen |
Standort
Frauenmediaturm – Feministisches Archiv und Bibliothek
Bayenturm / Rheinauhafen
50678 Köln
Telefon: +49 (0)221 931 88 10
Öffnungszeiten
Mo-Fr. 10-17 Uhr, nach Voranmeldung. Die Anmeldung kann telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Die Einrichtung ist nicht barrierefrei
Mo-Fr. 10-17 Uhr, nach Voranmeldung. Die Anmeldung kann telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Die Einrichtung ist nicht barrierefrei