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Einrichtung: ausZeiten | Bochum
Signatur: 671
Formatangabe: Porträt
Sprache: Deutsch
Beschreibung:
Ingeborg Geisendörfer

Ingeborg Geisendörfer (1907-2006) gehörte dem Deutschen Bundestag von 1953 bis 1972 an. Von 1961 bis 1965 war sie stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Atomenergie und Wasserwirtschaft und von 1965 bis 1969 des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik.

Am 18. Juni 1970 enthielt sie sich bei der Abstimmung über das 26. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem das Wahlalter auf 18 Jahre herabgesetzt (Art. 38 GG) und die Zuständigkeit des Bundes beim Hochschulbau herbeigeführt (Art. 91a GG) wurde, entgegen dem Mehrheitsvotum ihrer Fraktion, die der Verfassungsänderung zustimmte. Grund für die Enthaltung war, dass nicht gleichzeitig auch die Volljährigkeitsgrenze von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde. Damit war Ingeborg Geisendörfer die einzige Abgeordnete, die der Grundgesetzänderung ihre Zustimmung verweigerte, weil sie ihr nicht weitgehend genug war. Drei weitere Abgeordnete von Union und SPD (Linus Memmel, Fritz Kempfler und Klaus-Peter Schulz) enthielten sich, weil sie zwar der Bundeszuständigkeit für den Hochschulbau zustimmten, aber die Absenkung des Wahlalters ablehnten, die FDP-Fraktion stimmte geschlossen für die Verfassungsänderung.

Nach dem gescheiterten Misstrauensvotum gegen Willy Brandt wurde Geisendörfer vorgeworfen, entgegen ihrer Fraktion nicht für Rainer Barzel gestimmt zu haben. Obwohl sie dieses dementierte, führten die Spekulationen dazu, dass sie bei der Bundestagswahl 1972 von der CSU nicht mehr aufgestellt wurde.

Für ihre Verdienste erhielt Geisendörfer hohe Ehrungen, darunter den Bayerischen Verdienstorden, die bayerische Verfassungsmedaille in Silber sowie das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern.
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