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Illegitimität in der Stadt : Das Beispiel Wien

in: Der ledige Un-Wille. Zur Geschichte lediger Frauen in der Neuzeit
Wien, Bozen: Folio , 1998

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Einrichtung: FrauenGenderBibliothek Saar | Saarbrücken
Signatur: GE-348
Verfasst von: ; Pawlowsky, Verena
Herausgegeben von: Clementi, Siglinde; Spada Alessandra
In: Der ledige Un-Wille. Zur Geschichte lediger Frauen in der Neuzeit
Jahr: 1998
ISBN: 3852560624
Sprache: Nicht einzuordnen
Beschreibung:
Gebär- und Findelhäuser sind Fürsorgeeinrichtungen, deren Entstehungs- und Funktionsbedingungen eng mit den steigenden Illegitimitätsraten zusammenhängen. Sie sind eine direkte Auswirkung der bevölkerungspolitischen Interessen des aufgeklärten Staates und wurden - einerseits als Maßnahme zur Eindämmung von Abtreibung und Kindsmord andererseits zur Senkung der hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit - in sämtlichen europäischen Städten des ausgehenden 18. Jahrhunderts eingerichtet. Dem humanitären Anspruch solcher Anstalten standen exorbitante Sterblichkeitsraten der Kinder und eine diskriminierende Praxis im Umgang mit den vorwiegend ledig Gebärenden gegenüber. Da die Gebärhäuser gleichzeitig auch als Geburtshilfe- und Hebammenschulen fungierten, mußten sich die unentgeltlich aufgenommenen ledigen Mütter als Gegenleistung für die medizinische Forschung und als Versuchsobjekte für angehende Geburtshelfer zur Verfügung stellen. Von den Quellen zum Wiener Gebär- und Findelhaus, das unter Joseph II. 1784 gegründet und bis 1910 betrieben wurde, ausgehend, spürt Verena Pawlowsky den Lebensbedingungen und Schicksalen von ledigen Müttern in der Stadt nach. Sie waren vorwiegend als Dienstbotinnen in städtischen Bürger- und Handwerkerhaushalten tätig und kamen häufig unter Verlust jeglichen familiären Rückhalts aus ländlichen Gebieten in die Stadt. Eine illegitime Schwangerschaft bedeutete den Verlust des Arbeitsplatzes und damit des Unterhalts. Das Gebär- und Findelhaus war für den Großteil der ledigen Mütter Wiens eine willkommene Lösung dieses Problems, die mit dem Preis der Trennung vom Kind bezahlt wurde. Aber wie Pawlowsky betont, wurde die staatliche Einrichtung von den betroffenen Frauen in zweifacher Hinsicht genützt: Einerseits um auf leichtem Wege unerwünschte Kinder loszuwerden und andererseits um deren Aufzucht zumindest in den ersten Jahren in die finanzielle Zuständigkeit des Staates zu stellen und so trotz Ehelosigkeit Mutter sein zu können.
Anmerkung:
Beigaben: Abstract in italienisch, Lit. in Anm.
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