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Gericht lehnt Rückkehr ab : Im Fall einer abgeschobenen Kurdin entschied jetzt das Gericht, dass die Frau bleiben soll, wo sie ist - fern von Deutschland, ihrem Mann und ihrer Familie
in:
taz nord bremen. die tageszeitung
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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In: | taz nord bremen. die tageszeitung |
Sprache: | Deutsch |
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Eine junge Kurdin wurde in die Türkei abgeschoben, ihr Mann und ihre Kinder blieben in Deutschland. Nun beschloss das Verwaltungsgericht Arnsberg, dass die Frau keinen Rückkehranspruch hat, da sie zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung nachweislich ausreisepflichtig war. | |
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