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Entscheidung zur Gleichberechtigung : Europagericht öffnet Streitkräfte für Frauen; Britin darf aber nicht zu den Royal Marines ; noch kein Urteil über Klage einer deutschen Elektronikerin
in:
Süddeutsche Zeitung
27.10.1999
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Personen: |
Weitere Informationen
Einrichtung: | DENKtRÄUME | Hamburg |
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In: | Süddeutsche Zeitung |
Bestell-Signatur: | II 15.1.1 Frauen in die Bundeswehr |
Jahr: | 27.10.1999 |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
Das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur Einhaltung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern auch innerhalb der nationalen Streitkräfte führte für eine britische Klägerin nicht zum Erfolg ihrer Klage. Sie darf trotzdem nicht in der Königliche Marineinfanterie von Großbritannien dienen. Anders bewertete der Generalanwalt jedoch den Fall der deutschen Elektronikerin Tanja Kreil, die auch für ihren Dienst in der Bundeswehr vor dem EuGH geklagt hatte. | |
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