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Arbeitgeber muss Kopftuch nicht tolerieren : Muslimin, die als Verkäuferin gearbeitet hatte, war entlassen worden / Gericht: Personenbedingte Kündigung gerechtfertigt

in: Frankfurter Rundschau
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Einrichtung: belladonna | Bremen
In: Frankfurter Rundschau
Sprache: Deutsch
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Das hessische Landesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt, das besagt, dass muslimische Frauen keinen Anspruch darauf haben, am Arbeitsplatz aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen zu dürfen.
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