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Arbeitgeber muss Kopftuch nicht tolerieren : Muslimin, die als Verkäuferin gearbeitet hatte, war entlassen worden / Gericht: Personenbedingte Kündigung gerechtfertigt
in:
Frankfurter Rundschau
1 S.
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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In: | Frankfurter Rundschau |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
Das hessische Landesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt, das besagt, dass muslimische Frauen keinen Anspruch darauf haben, am Arbeitsplatz aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen zu dürfen. | |
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