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Initiative für Ausländerinnen : Düsseldorf setzt sich für eigenständiges Aufenthaltsrecht ein

Verfasst von: Voss, Reinhard
in: Frankfurter Rundschau
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Einrichtung: belladonna | Bremen
Verfasst von: Voss, Reinhard
In: Frankfurter Rundschau
Sprache: Deutsch
Beschreibung:
Laut Ausländergesetz müssen AusländerInnen mindestens drei Jahre mit einem Deutschen oder aufenthaltsberechtigtem Ausländer verheiratet sein, um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Auch im Falle einer gewlattätigen Ehe droht im Falle einer Scheidung die Abschiebung. Das will die nordrhein-westfälische Landesregierung ändern.
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