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Gesetz trennt Flüchtlingsfamilie : Irakische Kurdin soll nach Schwerin, Mann und Kinder bleiben in Bremen / Anwalt: "Verstoß gegen Grundgesetz" / Behörde hat "keinen Spielraum"

Verfasst von: Friebe, Arvid
in: taz. die tageszeitung
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Einrichtung: belladonna | Bremen
Verfasst von: Friebe, Arvid
In: taz. die tageszeitung
Sprache: Deutsch
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Eine irakische Kurdin folgte ihrem Mann nach Bremen. Sie soll allerdings in ein Asylbewerberheim nach Schwerin ziehen, wohingegen ihr Mann und beide Kinder in Bremen bleiben sollen.
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