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Hochzeit muss sein : China; Die gesetzlich verordnete freie Eheschließung in einer geschlossenen Gesellschaft

Verfasst von: Lipinsky, Astrid
in: Menschenrechte für die Frau
Tübingen: TERRE DES FEMMES e.V. , 2002 , Heft: 4 , 24-25 S.

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Einrichtung: TERRE DES FEMMES | Berlin
Signatur: TDF 4/2002
Verfasst von: Lipinsky, Astrid
Herausgegeben von: Bundesverband TERRE DES FEMMES e.V. - Menschenrechte für die Frau e.V. -
In: Menschenrechte für die Frau
Ausgabe: 4 /2002
Jahr: 2002
Heft: 4
ISSN: 1432-4563
Sprache: Deutsch
Beschreibung:
Seit 1949 schreibt das chinesische Ehegesetz die monogame Ehe und die Freiheit der Wahl des Ehepartners vor. Keine der beteiligten Familien darf einen Brautpreis oder eine Mitgift verlangen. Die einverständliche Scheidung ist erlaubt. Vor Gericht kann nicht wegen des Geschlechtes des gemeinsamen Kindes auf Scheidung geklagt werden. Wird die Ehe schuldhaft geschieden, kann die nicht schuldige Partei geldwerte Entschädigung verlangen.
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