Archivgut Akte

Bestand Deutscher Frauenrat

in: Aktenbestand: Deutscher Frauenrat
1951 - 2011 , ca. 33 Regalmeter
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Einrichtung: Archiv der deutschen Frauenbewegung | Kassel
In: Aktenbestand: Deutscher Frauenrat
Bestell-Signatur: NL-K-28
Jahr: 1951 - 2011
Sprache: Deutsch
Beschreibung:

<b>Körperschaftsdaten: </b>Der Deutsche Frauenrat entwickelte sich aus dem "Informationsdienst für Frauenfragen", der am 8. Dezember 1951 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Erstmalig in der Geschichte der deutschen Frauenbewegung schlossen sich hierbei konfessionelle, gewerkschaftliche, berufsständige und staatsbürgerliche Frauenverbände in einer Organisation zusammen. Diese sollte die Entwicklung der Frauenarbeit beobachten und dokumentieren und durch Veröffentlichungen darüber informieren. Hierzu gab der Verband von April 1952 bis Ende 2015 ein monatlich erscheinendes Bulletin, das später den Charakter einer Zeitschrift annahm, heraus. Die Zeitschrift erschien zunächst unter dem Namen "Informationen für die Frau" und von 2001 bis 2015 als zweimonatiges Magazin unter dem Namen "FrauenRat". 1958 erweiterten die Mitgliedsverbände das Aufgabenspektrum des Informationsdienstes auf die Durchführung gemeinsamer Aktionen, was auch der neue Name "Informationsdienst und Aktionskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V." ausdrücken sollte. Die Entwicklung zum Dachverband schritt auch durch die Aufnahme weiterer Mitgliedsorganisationen voran. 1969 erfolgte die Umbenennung in "Deutscher Frauenrat - Bundesvereinigung deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V." und seit 7. November 2015 heißt der Dachverband: "Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)". 2017 ist der DF mit über 50 bundesweit aktiven Mitgliedsverbänden die größte frauenpolitische Interessenvertretung in Deutschland. Sein Arbeitsschwerpunkt war und ist die Umsetzung des Gleichstellungsparagraphen (Artikel 3, GG) in die gesellschaftliche Praxis. Für dieses Ziel setzt er sich auf nationaler und internationaler Ebene ein. So ist er Ansprechpartner der Bundesregierung und des Bundestags und wird zu Gesetzentwürfen und bei Ausschussanhörungen um Stellungnahme gebeten. Außerdem engagiert er sich in der Europäischen Frauenlobby in Brüssel und hat seit 1987 Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (UN).

<b>Bestandsbeschreibung: </b>Der Bestand des Deutschen Frauenrates gelangte 2014 als Depositum ins Archiv der deutschen Frauenbewegung. Die neueren Verbandsakten werden noch für die laufende Verbandsarbeit benötigt und in den folgenden Jahren weiter fortlaufend an das AddF abgegeben. Der Bestand besteht vorwiegend aus Schriftgut. Die Dokumente stammen überwiegend aus der Zeit von 1951 bis 2005. Unterlagen zu den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sind durchgängig im Bestand überliefert. Auch Dokumente zur Satzung und Satzungskommission decken die Gesamtlaufzeit ab. Die Akten zur Mitgliederaufnahme enthalten zudem Satzungen zahlreicher Organisationen, die sich um eine Aufnahme in den Frauenrat beworben haben, und bieten somit eine vielfältige Sammlung von Satzungen deutscher Frauenverbände. Die im Bestand vorliegende Vorstands- und Mitgliederkorrespondenz reicht bis zum Ende der 1980er Jahre zurück. Schriftwechsel im Rahmen der Lobbyarbeit des Frauenrates, u.a. mit Behörden und PolitikerInnen, sowie im Bereich EU und UN sind ab 1976 vorhanden, ebenso wie Materialien, u.a. Bundestagsdrucksachen, Broschüren und Zeitschriften. Die schriftliche Überlieferung ergänzen Tonbänder, Videokassetten, Filmrollen und einige Fotografien. Das Bibliotheksgut wurde in die Bibliothek des AddF integriert. Im Rahmen des Projektes "Gleichstellungsbestrebungen von Frauen nach 1945 - Sicherung und Aufarbeitung der Frauen(bewegungs)geschichte in Deutschland" erfolgte 2015 bis 2016 die Verzeichnung des Schriftgutbestandes und die Digitalisierung der Tonbänder und Videos. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Nutzungsbedingungen: Im Allgemeinen kann das Archivgut, das im Archiv der deutschen Frauenbewegung verwahrt wird, 30 Jahre nach Schließung der Unterlagen benutzt werden, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Sperrfristen können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag verkürzt werden. Siehe hierzu: Benutzungsordnung des AddF. Da dieser Bestand als Depositum überlassen wurde, ist er zudem möglicherweise erst nach Genehmigung des archivgebenden Verbandes einsehbar.
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Standort

Archiv der deutschen Frauenbewegung

Gottschalkstraße 57
34127 Kassel
Telefon: +49 (0)561 989 36 70
Öffnungszeiten
Di - Do 11.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

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